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Steueränderungen 2026: Was Privatpersonen und Unternehmen jetzt beachten sollten

Steueränderungen 2026

Das Steuerjahr 2026 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Einige sorgen für Entlastungen, andere erfordern eine rechtzeitige Anpassung betrieblicher Abläufe. Besonders wichtig für Unternehmen ist die E-Rechnung: Für viele Rechnungsaussteller endet die allgemeine Übergangsfrist bereits am 31. Dezember 2026. Auch Privatpersonen profitieren von Änderungen beim Grundfreibetrag, der Pendlerpauschale und den steuerlichen Freibeträgen für Familien. Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen und zeigen, wo sich eine individuelle Prüfung lohnt.

E-Rechnung: 2026 sollte zur Vorbereitung genutzt werden

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung gilt steuerrechtlich nicht als E-Rechnung. Erforderlich ist ein strukturiertes, elektronisch weiterverarbeitbares Format – beispielsweise eine XRechnung oder eine Rechnung im ZUGFeRD-Format.

Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller weiterhin Papierrechnungen verwenden. Eine einfache PDF-Datei ist mit Zustimmung des Empfängers ebenfalls noch möglich.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro können die verlängerte Übergangsregelung grundsätzlich bis Ende 2027 nutzen.
  • Spätestens nach Ablauf der jeweils geltenden Übergangsfrist müssen betroffene Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen E-Rechnungen ausstellen.

    Kleinunternehmer sind zwar grundsätzlich von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Rechnungsprozesse zu überprüfen:

  1. Kann die eingesetzte Software XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien erstellen und verarbeiten?
  2. Werden eingehende E-Rechnungen vollständig und revisionssicher aufbewahrt?
  3. Sind Zuständigkeiten und Abläufe im Unternehmen klar geregelt?
  4. Können Rechnungsdaten ohne Medienbruch an die Finanzbuchführung übergeben werden?
  5. Sind Mitarbeitende über den Unterschied zwischen PDF- und E-Rechnung informiert?

Eine frühzeitige Umstellung verhindert Zeitdruck und kann zugleich die Buchhaltung vereinfachen. Automatisierte Abläufe reduzieren Erfassungsfehler und beschleunigen die Bearbeitung eingehender Rechnungen.

Höherer Grundfreibetrag und mehr Kindergeld

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt grundsätzlich steuerfrei. Zusätzlich wurde der Einkommensteuertarif angepasst, um die sogenannte kalte Progression abzumildern.

Familien profitieren ebenfalls:

  • Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro je Kind.
  • Der Kinderfreibetrag steigt auf insgesamt 9.756 Euro.

    Ob der Kinderfreibetrag oder das ausgezahlte Kindergeld im Einzelfall günstiger ist, prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch.

Pendlerpauschale steigt ab dem ersten Kilometer

Für Berufspendler ist 2026 eine besonders wichtige Änderung in Kraft getreten: Die Entfernungspauschale beträgt nun einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer.

Gerade im ländlich geprägten Raum rund um Brunsbüttel und Burg kann sich die höhere Pendlerpauschale deutlich auswirken. Zu beachten ist jedoch, dass sie sich steuerlich erst auswirkt, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Deshalb empfiehlt es sich, neben den Fahrtkosten auch weitere beruflich veranlasste Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Dazu können beispielsweise Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder beruflich bedingte Reisekosten gehören.

Mindestlohn und Minijob-Grenze: Änderungen für Arbeitgeber

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig ist die monatliche Minijob-Grenze auf 603 Euro gestiegen.

Arbeitgeber sollten insbesondere prüfen:

  • ob Arbeitsverträge und Stundenlöhne angepasst wurden,
  • ob die vereinbarte Arbeitszeit weiterhin zur Minijob-Grenze passt,
  • ob Arbeitszeiten ordnungsgemäß dokumentiert werden,
  • ob Beschäftigte durch zusätzliche Zahlungen möglicherweise die Entgeltgrenze überschreiten.

    Fehler bei Arbeitszeit, Lohnabrechnung oder sozialversicherungsrechtlicher Einordnung können zu Nachzahlungen führen. Eine laufend abgestimmte Lohnbuchhaltung schafft hier Sicherheit.

Sieben Prozent Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit Anfang 2026 wieder dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Getränke werden weiterhin grundsätzlich mit 19 Prozent besteuert.

Die Änderung betrifft neben Restaurants unter anderem auch Catering-Unternehmen, Bäckereien, Metzgereien sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Betriebe sollten sicherstellen, dass Kassensysteme, Rechnungen und Buchhaltung die unterschiedlichen Steuersätze korrekt abbilden.

Neue Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleitung

Auch ehrenamtlich Tätige werden 2026 stärker entlastet:

  • Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro pro Jahr.
  • Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr.

    Die Voraussetzungen für beide Steuervergünstigungen unterscheiden sich. Deshalb sollte vorab geprüft werden, welche Pauschale auf die konkrete Tätigkeit anwendbar ist und ob weitere Einnahmen oder Beschäftigungsverhältnisse zu berücksichtigen sind.

Steueränderungen nicht nur kennen, sondern richtig nutzen

Pauschale Aussagen reichen im Steuerrecht selten aus. Ob eine Neuerung tatsächlich zu einer Entlastung führt oder Handlungsbedarf auslöst, hängt von der persönlichen beziehungsweise betrieblichen Situation ab.

Für Unternehmen stehen 2026 vor allem die Vorbereitung auf die E-Rechnung, korrekte Lohnabrechnungen und die Anpassung interner Prozesse im Mittelpunkt. Privatpersonen sollten unter anderem prüfen, wie sich der höhere Grundfreibetrag, die neue Pendlerpauschale und veränderte Familienleistungen auswirken.

Persönliche Steuerberatung in Brunsbüttel und Burg

Die Steuerkanzlei Hamann & Otremba unterstützt Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Gemeinsam prüfen wir, welche Änderungen für Sie relevant sind und wie Sie bestehende Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll nutzen können.

Sie möchten Ihre Rechnungsprozesse auf die E-Rechnung vorbereiten oder die Auswirkungen der Steueränderungen 2026 prüfen lassen? Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin an unseren Standorten in Brunsbüttel oder Burg (Dithmarschen).

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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